Herzlich Willkommen in der Praxis Alte Schule.

Zielsetzung unserer Arbeit ist die Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, möglichst auf ganzheitlicher Grundlage. Dabei bemühen wir uns um eine sorgfältige, gründliche und schnelle Lösung Ihrer gesundheitlichen Probleme – möglichst ohne wesentliche Wartezeit.

Achtung: Zum Schutz anderer Patienten und des Praxispersonals bitten wir Sie, bei Erkältungssymptomen die Praxis nur mit einem Mund- Nase- Schutz zu betreten.

Impfungen: 

Ab sofort haben wir den aktuellen Grippe- und Covid-19 Impfstoff vorrätig. Für die Grippeimpfung können Sie während der Sprechzeiten ohne Termin vorbei kommen. Für die Covid- 19 Impfung machen Sie bitte einen Termin aus. In Hessen muss die Covid -19 Impfung vom Patienten bezahlt werden, und die Rechnung kann im Anschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

 

So erreichen Sie uns

Unsere Sprechzeiten

Mo bis Fr  7:30 bis 11:00 Uhr
Mo. Do. 16:00 bis 18:30 Uhr

Kontakt

Telefon: 06081 / 66911
Fax: 06081 / 16564

Email: info@praxis-alte-schule.de

Adresse

Praxis Alte Schule
Usinger Strasse 38
61250 Usingen-Eschbach

Hierbei handelt es sich um offene Sprechstunden wobei die Zeit zwischen 7:30 und 8:30 Uhr morgens für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen gedacht ist. Momentan vergeben wir keine Termine, orientieren Sie sich bitte an den Sprechzeiten.

+++ Urlaub/Fortbildungen +++

14.10. – 18.10.2024

+++ Information +++

Liebe Patient*innen,

natürlich kann es immer vorkommen, dass man einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann; das gilt natürlich auch für Termine außerhalb der Öffnungszeiten.Vereinbarte Termine aber nicht abzusagen ist nicht fair und schadet unserem Vertrauensverhältnis.Andere Patient*innen, die dringend auf einen Termin warten, wurden umsonst vertröstet, da das Zeitfenster für Sie blockiert war. Wir bereiten uns auf Sie vor und können v.a. außerhalb der Öffnungszeiten nicht spontan umplanen.Für uns bedeuten diese 30 Minuten eine unproduktive Zwangspause. Es ist vertane Zeit. Leider kommt dies in letzter Zeit vermehrt vor.Dementsprechend behalten wir uns in diesen Fällen vor, eine Aufwandentschädigung in Höhe von 50 Euro geltend zu machen.